Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung (DV) ist das oberste beschließende Organ des Vereins und ist u. a. zuständig für die Wahl des Präsidiums (Vorstand nach § 26 BGB) und des Beirates. Die DV setzt sich nach § 12 Abs. 2) der Satzung aus dem Präsidium, dem Beirat, dem Vereinsausschuss und den Delegierten der Abteilungen und Gruppen zusammen. Jede Abteilung und Gruppe stellt je angefangene 50 Mitglieder einen Delegierten.

Die nächste ordentliche Delegiertenversammlung findet im November 2012 statt.